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Richtige Antwort:
- Gefahrstoffe sind auch solche, aus denen erst bei Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 19 (2) Nr. 3: Gefahrstoffe sind auch solche, aus denen erst bei Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können.
Frage "I1 6" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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