Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ja, während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung.
Ergänzungen zur Antwort:
Grundsätzlich gilt: Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
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14 richtig / 18 falsch
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