Gemische, gekennzeichnet u. a. mit den nachfolgend angeführten Kennbuchstaben, sollen an private Endverbraucher verkauft werden. Bei welchem Kennbuchstaben ist eine Sachkunde des Verkäufers (von Ausnahmen abgesehen) erforderlich?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • beim Kennbuchstaben O
  • beim Kennbuchstaben F+
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (1)

Frage "I 3 24“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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