Gemäß der Gefahrstoffverordnung gelten für Biozidprodukte zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Wo findet man diese?


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Richtige Antwort:
  • in § 4 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 4 (8)

Frage "I 2 25“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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