Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Quecksilber
- Toluol
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18a: Quecksilber
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 48: Toluol
Frage "II 6 15“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von allen Nutzern:
453 mal beantwortet
224 richtig / 229 falsch
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