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Richtige Antwort:
- gefährliche, flüssige Stoffe oder Gemische in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z.B. in Stimmungslampen und Aschenbechern bestimmt sind
- Cadmium
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 40: gefährliche, flüssige Stoffe oder Gemische in Dekorationsgegenständen, die zur Erzeugung von Licht- oder Farbeffekten (durch Phasenwechsel), z.B. in Stimmungslampen und Aschenbechern bestimmt sind
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 23: Cadmium
Frage "II 6 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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5 richtig / 30 falsch
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474 mal beantwortet
211 richtig / 263 falsch
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