Für welche der folgenden Gefahrstoffe bestehen nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen an private Endverbraucher?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • krebserzeugende Stoffe
  • Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 28: krebserzeugende Stoffe
  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 59: Farbabbeizer, die Dichlormethan in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthalten

Frage "II 6 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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