Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Benzol in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-%.
- Bleisulfate, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind
- Quecksilberverbindungen als Holzschutzmittel
- mit Teerölen behandelte Eisenbahnschwellen für den privaten Verbrauch
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5: Benzol in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,1 Gew.-%.
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 17: Bleisulfate, die zur Verwendung als Farben bestimmt sind
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18: Quecksilberverbindungen als Holzschutzmittel
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anl. 2 zu Nr. 28: mit Teerölen behandelte Eisenbahnschwellen für den privaten Verbrauch
Frage "II 6 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
54% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
10 mal beantwortet
6 richtig / 4 falsch
10 mal beantwortet
6 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
434 mal beantwortet
237 richtig / 197 falsch
434 mal beantwortet
237 richtig / 197 falsch