Für die Verwendung von Begasungsmitteln gilt:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV.
  • Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV Anh. I Nr. 4: Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV.
  • ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 4: Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.

Frage "III 7 54“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
33% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
1 mal beantwortet
0 richtig / 1 falsch
Von allen Nutzern:
219 mal beantwortet
73 richtig / 146 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
146
419