Für die Verwendung von Antikoagulanzien als Rodentizide werden aus Gründen des Umweltschutzes und Resistenzmanagements Beschränkungen in der biozidrechtlichen Zulassung erteilt. Welche Aussage ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Anwendung von Rodentiziden mit Wirkstoffen der 2. Generation wird im Wesentlichen auf berufsmäßige Anwender mit Sachkunde oder Schädlingsbekämpfer beschränkt.
  • Rodentizide Wirkstoffe der 2. Generation sind z.B. „Difenacoum“ oder „Brodifacoum“.
  • Rodentizide Wirkstoffe der 1. Generation sind z.B. „Chlorphacinon“, Coumatetralyl“ oder „Warfarin“.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • Verordnung (EU) Nr. 528/2012) Art. 22 i.V. m. VO (EG) Nr. 528/2012 Art. 9 (1) a)

Frage "III 3 11“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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