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Richtige Antwort:
- 4
Ergänzungen zur Antwort:
Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre.
In Art. 39 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) ist bestimmt:
„(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“
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