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Richtige Antwort:
- für brandfördernde Gemische
- für giftige Gemische
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 4
Frage "I 3 73“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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