Existieren nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 Mengenschwellen für bestimmte Gefahrstoffklassen, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordern:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • 200 kg für akut toxische Stoffe
  • 200 kg für oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • TRGS 510 Nr. 8.1 Abs. (1) und Tab. 1: 200 kg für akut toxische Stoffe
  • TRGS 510 Nr. 9.1 Abs. (1) und Tab. 1: 200 kg für oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe

Frage "II 8 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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5 richtig / 9 falsch
Von allen Nutzern:
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278 richtig / 208 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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