Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?

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Richtige Antwort:
  • Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.
  • Nein, es fehlt der Sicherheitshinweis „Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen“.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art.19: Nein, es fehlt das Gefahrenpiktogramm GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 22: Nein, es fehlt der Sicherheitshinweis „Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen“.

Frage "II 7 51“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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