Entspricht dieses Schild den Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008]?

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Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Nein, das Signalwort „Gefahr“ fehlt.
  • Nein, es fehlt die Menge des Stoffes.
  • Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 20: Nein, das Signalwort „Gefahr“ fehlt.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 17: Nein, es fehlt die Menge des Stoffes.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 21: Nein, es fehlt der Gefahrenhinweis „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“.

Frage "II 7 49“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Von allen Nutzern:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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