Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Verunreinigung eines Gewässers
- Gefährdung eines Wasserschutzgebietes
- Luftverunreinigung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- StGB § 324: Verunreinigung eines Gewässers
- StGB § 329: Gefährdung eines Wasserschutzgebietes
- StGB § 325: Luftverunreinigung
Frage "I 5 5“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Antworten
Von Dir:
21 mal beantwortet
14 richtig / 7 falsch
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Von allen Nutzern:
528 mal beantwortet
434 richtig / 94 falsch
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