Eine Straftat gegen die Umwelt ist:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Verunreinigung eines Gewässers
  • Gefährdung eines Wasserschutzgebietes
  • Luftverunreinigung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • StGB § 324: Verunreinigung eines Gewässers
  • StGB § 329: Gefährdung eines Wasserschutzgebietes
  • StGB § 325: Luftverunreinigung

Frage "I 5 5“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
21 mal beantwortet
14 richtig / 7 falsch
Von allen Nutzern:
528 mal beantwortet
434 richtig / 94 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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