Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- derjenige, der giftige oder sehr giftige Stoffe gewerbsmäßig an Privatpersonen abgibt.
- jeder, der krebserzeugende Stoffe an Privatpersonen abgibt.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 2 (1) i.V.m. RL 67/548/EWG Anh. VI Nr. 4.2.1
Frage "I 3 42“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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