Eine Einzelhandelskette will in jeder ihrer 20 Betriebsstätten sehr giftige Stoffe und Gemische an private Endverbraucher verkaufen. Wie viele Mitarbeiter müssen die Sachkunde nachweisen können?


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Richtige Antwort:
  • je Betriebsstätte mindestens ein Mitarbeiter
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (3)

Frage "I 3 25“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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