Ein Verkäufer, der keine Sachkunde besitzt, darf einem Kunden Kaliumcyanid nur aushändigen, wenn


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Richtige Antwort:
  • er für seine Tätigkeit eigens beauftragt ist.
  • er jährlich über die einzuhaltenden Vorschriften belehrt wird.
  • der Kunde Wiederverkäufer oder berufsmäßiger Verwender ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (2)

Frage "I 3 “ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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