Ein Unternehmen will einen gefährlichen Stoff von der Fertigung in den Versandbereich transportieren, ohne dabei öffentliche Verkehrsflächen zu benutzen. Muss er hierfür gekennzeichnet sein?


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Richtige Antwort:
  • ja, nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 8 (2) Nr. 2 i.V.m. ChemG § 3 Nr. 10

Frage "I 2 58“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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