Ein Unternehmen mit vier Betriebsstätten gibt in jeder Betriebsstätte giftige Stoffe ausschließlich an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender ab. Wie kann das Unternehmen den Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung entsprechen?


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Richtige Antwort:
  • Mit vier Personen mit Sachkunde, in jeder Betriebsstätte eine Person.
  • Mit einer Person mit Sachkunde in einer Betriebsstätte, je 1 Beauftragter in den 3 übrigen Betriebsstätten.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 2 (3, 6) und § 3 (2)

Frage "I 3 84“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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