Ein Unternehmen gibt in fünf Betriebsstätten nach § 2 Chemikalien-Verbotsverordnung erlaubnispflichtige Stoffe an berufsmäßige und private Verwender ab. Wie viele Personen mit Sachkunde nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung braucht das Unternehmen mindestens?


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Richtige Antwort:
  • 1 Person mit Sachkunde für das Gesamtunternehmen und ein Beauftragter ohne Sachkunde je Betriebsstätte
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 2 (3)

Frage "I 3 21“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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263 richtig / 284 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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