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Richtige Antwort:
- Trichlorethylen ist als krebserzeugenden Stoff Kategorie 2 eingestuft. Die Abgabe an private Endverbraucher ist verboten.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Anl. 2 zu Nr. 28
Frage "II 6 29“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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262 richtig / 133 falsch
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