Ein Reisegewerbetreibender mit gültiger Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO) führt in seinem Sortiment auch eine kleine Menge an Arsentrioxid (etwa 20 g) mit sich, das er auch an der Haustür anbietet. Was ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Der Händler begeht eine Straftat nach Chemikaliengesetz.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 8 (1) Nr. 2

Frage "I 5 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
73% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
14 mal beantwortet
10 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
488 mal beantwortet
361 richtig / 127 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
176
904