Ein Pflanzenschutzmittel bzw. ein Biozidprodukt ist mit den Gefahrenhinweisen „H 350“ und „H 360“ gekennzeichnet. Was ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die H-Sätze weisen auf Gesundheitsgefahren hin.
  • Die Gefahrenhinweise bedeuten „Kann Krebs erzeugen“ und „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. III Teil 1 und Anh. VI Teil 1

Frage "III 2 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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2 richtig / 6 falsch
Von allen Nutzern:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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