Ein Malermeister will bei der Restaurierung eines verfallenen Gebäudes, in dem sich alte Wandmalereien befinden, eine Begasung mit einem Mittel durchführen, das Cyanwasserstoff entwickelt.


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler die in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Erlaubnis zur Durchführung der Begasung vorgelegt hat.
  • Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler den in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Befähigungsschein zur Durchführung von Begasungen vorgelegt hat.
  • Sie geben das Mittel ab, da Sie die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien- Verbotsverordnung haben und Ihr Betrieb eine Erlaubnis nach § 2 Chemikalien- Verbotsverordnung hat.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemVerbotsV § 3 (1) Nr. 4: Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler die in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Erlaubnis zur Durchführung der Begasung vorgelegt hat.; Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler den in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Befähigungsschein zur Durchführung von Begasungen vorgelegt hat.
  • ChemVerbotsV § 2 (1, 2): Sie geben das Mittel ab, da Sie die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien- Verbotsverordnung haben und Ihr Betrieb eine Erlaubnis nach § 2 Chemikalien- Verbotsverordnung hat.

Frage "III 7 59“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
37% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
4 mal beantwortet
1 richtig / 3 falsch
Von allen Nutzern:
227 mal beantwortet
84 richtig / 143 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
144
440