Ein Landwirt hat noch ein Pflanzenschutzmittel, dessen Zulassung abgelaufen ist, für das aber kein Anwendungsverbot besteht, in seinem Lager. Was geschieht damit?


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Richtige Antwort:
  • Das Präparat darf noch 18 Monate nach Zulassungsende ausgebracht werden, sofern kein Anwendungsverbot besteht.
  • Es kann an den Hersteller zurückzugeben werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 12 (5): Das Präparat darf noch 18 Monate nach Zulassungsende ausgebracht werden, sofern kein Anwendungsverbot besteht.
  • PflSchG § 27: Es kann an den Hersteller zurückzugeben werden.

Frage "III 8 47“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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