Ein Importeur will PKW-Feuerlöscher in den Verkehr bringen, die als Löschmittel Halon 1211 (CF2BrCl) enthalten.


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Richtige Antwort:
  • Der Importeur begeht eine Straftat.
  • Das Inverkehrbringen kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemSanktionsV § 12 i.V.m. VO (EG) Nr. 1005/2009 Art. 5 Nr. 2: Der Importeur begeht eine Straftat.
  • ChemSanktionsV § 12 i.V.m. ChemG §27: Das Inverkehrbringen kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Frage "I 5 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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