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Richtige Antwort:
- Die Thermosgefäße dürfen auf Grund des enthaltenen Chrysotil nicht in den Verkehr gebracht werden,
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 6
Frage "II 6 28“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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