Ein Händler importiert Thermosgefäße. Bei der Anlieferungskontrolle wird festgestellt, dass Abstandshalter aus Weißasbest (Chrysotil) verwendet wurden. Was ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Thermosgefäße dürfen auf Grund des enthaltenen Chrysotil nicht in den Verkehr gebracht werden,
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 6

Frage "II 6 28“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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