Ein Großhändler verkauft ein als ätzend eingestuftes Reinigungsmittel ausschließlich an berufsmäßige Verwender. Die Verpackung dieses Reinigungsmittels besitzt keinen kindergesicherten Verschluss. Der Großhändler handelt


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • gesetzeskonform.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • RL 67/548/EWG Art. 22 (1) Buchstabe e; RL 1999/45/EG Art. 9 Nr. 1.3

Frage "I 5 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
62% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
14 mal beantwortet
4 richtig / 10 falsch
Von allen Nutzern:
591 mal beantwortet
369 richtig / 222 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
171
976