Ein Drogist besitzt für seinen Betrieb die Erlaubnis, giftige Stoffe abzugeben. Er beauftragt eine Verkäuferin ohne Sachkunde, einer Hausfrau einen halben Liter des giftigen Lösemittels Methanol abzugeben. Wer begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und muss deshalb mit einem Bußgeld rechnen?


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Richtige Antwort:
  • der Drogist und die Verkäuferin
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 7 (2) Nr. 2

Frage "I 5 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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