Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- ja, bis 18 Monate nach Zulassungsende, soweit kein Anwendungsverbot besteht
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 12 (5)
Frage "III 7 44“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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