Dürfen Herbizide auf Garageneinfahrten, Dächern oder Plattenwegen eingesetzt werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist verboten.
  • Es besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 12

Frage "III 3 9“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
41% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
6 mal beantwortet
4 richtig / 2 falsch
Von allen Nutzern:
381 mal beantwortet
158 richtig / 223 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
145
536