Dürfen Gefahrstoffe in anderen als den Originalbehältnissen aufbewahrt und abgegeben werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Pflanzenschutzmittel generell nicht
  • ja, wenn anschließend eine Verpackung und Kennzeichnung entsprechend der Gefahrstoffverordnung erfolgt
  • nur, wenn die Behältnisse keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • PflSchG § 20 (5): Pflanzenschutzmittel generell nicht
  • GefStoffV § 4: ja, wenn anschließend eine Verpackung und Kennzeichnung entsprechend der Gefahrstoffverordnung erfolgt
  • GefStoffV § 8 (5): nur, wenn die Behältnisse keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen

Frage "II 7 22“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
42% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Du bist nicht angemeldet. Wir haben keine Daten.
Von allen Nutzern:
391 mal beantwortet
169 richtig / 222 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
171
595