Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- durch die Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Anhang XVII Nr. 22 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemVerbotsV Anh. zu § 1 Abschn. 15 VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 22
Frage "III 6 1“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 20141
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