Die Werbung für ein gefährlich eingestuftes Holzschutzmittel enthält den Hinweis „Unschädlich - Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotential“ und enthält keine der auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften. Bewerten Sie diese Werbeaussage!


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Richtige Antwort:
  • Der Inverkehrbringer begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 48 (2) i.V.m. VO zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit Art. 1 Abschnitt 6 § 11 Nr. 13

Frage "I 5 20“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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