Die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sieht auch für den chlorierten Kohlenwasserstoff 1,1,1-Trichlorethan ein Verbot seiner Herstellung, seines Inverkehrbringens und seiner Verwendung vor. Auf Grund welcher Eigenschaft wurde dieses Verbot ausgesprochen?


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Richtige Antwort:
  • starke Wassergefährdung (WGK 3)
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1005/2009

Frage "II 3 5“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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