Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ein- und Auslagern
- Transportieren innerhalb des Lagers
- Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- TRGS 510 Nr. 1 Abs. (1) Satz 1: Ein- und Auslagern
- TRGS 510 Nr. 1 Abs. (1) Satz 2: Transportieren innerhalb des Lagers
- TRGS 510 Nr. 1 Abs. (1) Satz 3: Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe
Frage "II 8 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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Von allen Nutzern:
557 mal beantwortet
235 richtig / 322 falsch
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