Die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung hat nachgewiesen, wer


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Richtige Antwort:
  • die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte(r) Schädlingsbekämpfer(in)" bestanden hat.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 5 (1) Nr. 6

Frage "I 3 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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372 richtig / 239 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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