Die Regelungen der Gefahrstoffverordnung für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen/Gemische gelten für


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Richtige Antwort:
  • Holzschutzmittel.
  • Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
  • Farben und Lacke.
  • Lösemittel.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemG § 2 / GefStoffV § 1 (1, 2)

Frage "I 2 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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