Die Lagerung von giftigen Stoffen hat zu erfolgen:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige Personen Zutritt haben
  • ab bestimmten Lagermengen gemäß TRGS 510
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 8 (7): unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige Personen Zutritt haben
  • TRGS 510: ab bestimmten Lagermengen gemäß TRGS 510

Frage "II 5 10“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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5 richtig / 9 falsch
Von allen Nutzern:
467 mal beantwortet
221 richtig / 246 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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