Die Gefahrstoffverordnung regelt


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
  • besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen.
  • Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV Abschnitt 2: Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
  • GefStoffV Abschnitt 5 i.V.m. Anh. II: besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen.
  • GefStoffV § 1: Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
  • GefStoffV Abschnitt 3 und 4: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Frage "I 2 8“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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