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Richtige Antwort:
- ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund toxischer Eigenschaften.
- ist eine Möglichkeit der Einstufung von Gemischen unter Verwendung von Konzentrationsgrenzen für die Einzelkomponenten.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 1999/45/EG Art. 6 (1a, b): ist eine Möglichkeit für die Einstufung von Gemischen aufgrund toxischer Eigenschaften.
- RL 1999/45/EG Art. 6 (1a, b): ist eine Möglichkeit der Einstufung von Gemischen unter Verwendung von Konzentrationsgrenzen für die Einzelkomponenten.
Frage "II 7 47“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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