Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Besondere Herstellungs- und Verwendungsverbote sind an anderer Stelle geregelt, nämlich:


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Richtige Antwort:
  • in der Gefahrstoffverordnung.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 16 (2) i.V.m. Anh. II

Frage "I 2 52“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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