Die Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] gilt auch für:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 (1) i.V.m. Art. 2 (2) i)

Frage "I1 38" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Von allen Nutzern:
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295 richtig / 196 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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