Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden.
- ein Missbrauch verhindert wird.
- Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel nicht beeinträchtigt werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 8 (5)
Frage "II 5 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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273 richtig / 239 falsch
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