Der Zweck des Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen. Zu diesem Zweck regelt das Chemikaliengesetz


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006],
  • die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse.
  • die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG §§ 4-10: die Durchführung der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006],
  • ChemG §§ 14, 17: die Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsvorschriften für gefährliche Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse,
  • ChemG § 19a: die nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Gemischen unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis.

Frage "I1 1" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung
 nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
34% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
18 mal beantwortet
6 richtig / 12 falsch
Von allen Nutzern:
1.115 mal beantwortet
388 richtig / 727 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
167
1140