Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts.
- die Einzelheiten zur Registrierung von Stoffen.
- die Beschränkung der Verwendung von Stoffen.
- die Beschränkung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Gemischen oder Erzeugnissen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. II: die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts.
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Titel II: die Einzelheiten zur Registrierung von Stoffen.
- VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII: die Beschränkung der Verwendung von Stoffen & die Beschränkung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Gemischen oder Erzeugnissen.
Frage "I1 4" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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