Der Pflanzenschutzdienst hat unter anderem folgende Aufgabe:


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Beratung und Information auf dem Gebiet des Pflanzen- und Vorratsschutzes
  • Organisation des Warndienstes
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • PflSchG § 59

Frage "III 7 43“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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