Der Hinweis „Irreversibler Schaden möglich" weist auf


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • mögliche bleibende Gesundheitsschäden hin.
  • mögliche erbgutverändernde Wirkung hin.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • RL 67/548/EWG Anh. VI

Frage "II 7 33“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
4 mal beantwortet
1 richtig / 3 falsch
Von allen Nutzern:
413 mal beantwortet
161 richtig / 252 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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