Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- mögliche bleibende Gesundheitsschäden hin.
- mögliche erbgutverändernde Wirkung hin.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- RL 67/548/EWG Anh. VI
Frage "II 7 33“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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Von Dir:
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1 richtig / 3 falsch
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161 richtig / 252 falsch
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